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Hinweis: Durch die Kassenzulassung / Registrierung der Methoden bei den genannten Instituten wird keinerlei Anspruch auf Vergütung der Therapiekosten / Heilmittel durch die Versicherer erworben. Jeder Versicherer entscheidet selbst, ob und wieviel der Kosten er erstattet. Es wird den Klienten empfohlen, sich vorab bei ihrem Versicherer über die Vergütungspraxis zu informieren und Kostengutsprache einzuholen. |
| Naturheilkunde |